3 Gedächtnis-Protokolle von meiner unrechten Kündigung bei Burmester.
Gedächnisprotokoll vom 6. Mai 1977
Gegen 12,40 Uhr zum Hauptbetrieb gefahren, um die auf 13.00 Uhr fest gesetzte Fortsetzung der Jugendversammlung zu machen. Gehe ins Betriebsrat - Büro und treffe dort Matthias S , und Uwe W. (Auszubildende); diese erzählen gerade, daß F. Ü.. vormittgas gesagt hätte, daß die Fortsetzung der Versammlung heute nicht wäre. Mit Karl M. übereingestimmt, daß ich zur Klärung in die Lehrwerkstatt gehen soll zu F. Ü. und den jugendlichen Kollegen. Dort spreche ich die Kollegen darauf an, als F. Ü. erklärt, letzten Freitag hätten wir nicht d i e s e n Freitag sondern irgendeinen Freitag abgemacht. Er hätte heute etwas vor, und er hätte dies so mit Walter K r e n k e (IGM Sekretär), der bei dem erstem Teil der Versammlung mit anwesend war, abgemacht. Walter Krenke kann aber bezeugen, daß wir damals den heutigen Freitag (6. Mai 1977) abgemacht hatten. Er, F. Ü., wolle nicht weiter diskutieren, wir sollen beide zum Betriebsrat gehen. Das tun wir. Dort werden die Positionen nochmals klargestellt. Karl M. fragt, was F. Ü. heute nachmittag vor hätte. F. Ü. erzählt, daß er ein Schiff heute nachmittag verpacken wolle. Ich schlage vor, daß wir dieses Verpacken vorher gemeinsam tun können, und dann alle die Jugendversammlung fortführen könnten; oder sonst müsste ich diese am kommenden Montag machen. F. Ü. sehr aufgebracht: "Er hätte sich vorbereitet" Darauf erkläre ich: "Ich mich auch" F. Ü. sagt, daß er "alles hinschmeisst", ''er mache jetzt noch die Kiste fertig, dann trete er als Ausbilder zurück; F. Ü. verlässt den Raum und erzählt den Auszubildenden draussen, daß jetzt Jugendversammlung sei! Die Auszubildenden kommen dann in der Kantine zusammen. Ich frage sie, ob sie bezeugen könnten, daß ich laut und deutlich in Anwesenheit von F. Ü. als Vertreter der Geschäftsleitung diesen heutigen Freitag d. 6. Mai 1977 als TERMIN angesagt hätte. Dies wird von den Auszubildenden bestätigt. Der Vorschlag von neuen Beurteilungsbögen wird ausgeteilt, erklärt, kurz diskutiert, da man schon vorher darüber geredet hatte und abgestimmt. Fünfzehn dafür, sechs Stimmenthaltungen, keine Gegenstimme. Danach betritt der Ausbildungsleiter Meister A. den Saal und erklärt, die Versammlung sei hiermit aufgelöst, sie entbehre einer rechtlichen Grundlage, da er als eingeschriebene Ausbildungsleiter nicht schriftlich informiert worden sei! Ich stelle dar, daß dem nicht so sei. F. Ü. als Vertreter der Geschäftsleitung sei informiert gewesen, das hätte genügt„ eine weitere Schriftform sei nicht erforderlich, ich wäre aber auf ausdrücklichen Wunsch bereit, dies in Zukunft zu praktizieren. Dieter A. besteht wieter darauf, daß diese Zusammenkunft unrechtmässig sei, und als Arbeitsverweigerung geahndet werden würde. Dies hätte dann "seine Konsequenzen. "D. A fragt G. R., ob er etwa nicht wolle, daß das Schiff fertig würde. G. R. sagt sofort verwirrt "JA". "So so, das hat seine Konsequenzen, erklärt D. A. und geht dann. Die Auszubildenden bleiben sitzen. Nur Jungfacharbeiter G. R. verlässt den Raum. Allgemeine Aufregung. Ich werde aufgefordert, zum Betriebsrat-Vorsitzenden zu gehen, und diesen zu holen. Ich tue dies. Ich gehe ins Betriebsratbüro. Ich frage K. M., ob er letzten Freitag die Fortsetzung der
Versammlung nicht mitbekommen habe. Er sei unsicher, antwortet er. Ich spreche ihn darauf an, daß ich ihn erst gestern noch gefragt hätte, ob er morgen (d.h. Heute Freitag d. 6.05.77) zur Jugendversammlungs Fortsetzung kommen könne. Er erinnert sich daran. Währenddessen sind D. A. und H. B. sowie H. R. anwesend. H. B. fragt mich laut, nicht was gut oder schlecht, sondern was richtig oder falsch wäre. Sodann fragt er noch K. M. und mich, ob Herr H. mit mir eine feste Zeit für JugendvertreterTätigkeit schriftlich abgemacht hätte, wie er dies vorgeschlage habe. Dies verneine ich, und ich bemerke, daß K. M. diesen Versuch wohl vereitelt hat.
D. A. erklärt, er wolle morgen "blaue Briefe" verschicken !
K. M. sagt auf mein Drängen zu, wir sollten jetzt eben die Jugendversammlung fertig machen, nicht unnötig in die Länge ziehen, und dann alle an unsere Arbeit zurückkehren. Ich gehe wieder zu den Kollegen. Wir bilden Arbeitsgruppen zur Erarbeitung neuer Beurteilungsbogen für den Beruf BOOTSBAUER. Gegen 14.15 Uhr kommt D. A. und V. M. (Prokurist) in den Raum, reden mich an. Herr V. M. erklärt, diese Versammlung sei nicht rechtens, er sei nicht informiert worden. Ich erkläre, daß F. Ü. als Vertreter der Geschäftsleitung informiert gewesen sei. V. M. verlangt Einsicht in das Protokoll der Versammlung. Ich erkläre, ich hätte es nicht hier und auch noch nicht ein Reinschrift, ausserdem wäre es meine Sache, und als Versammlungsleiter möchte ich ihn darauf hinweisen, daß er im Augenblick durch sein Verhalten störe. Herr V. M. meint aufgebracht, "was mir den einfalle, so ein Ton gehöre sich nicht" Ich schlage vor, zu dem bis jetzt noch nicht erschienenen Betriebsratsvorsitzenden zu gehen. Ich erkläre den Kollegen, daß sie an der Ausarbeitung der Beurteilungsbögen weiter machen sollen.
In Anwesenheit des Betriebsratsvorsitzenden K. M. wird durch Herrn V. M. und Herrn D. A. abwechselnd folgendes erklärt: mit diesem Freitag Nachmittag sei wohl ein Missverständnis, ich hätte doch vorher nochmals fragen sollen, es solle nicht alles so spontan geschehen, ich doch vielmehr mit ihnen, insbesondere mit D. A. reden sollem, vorher alles mit ihnen besprechen sollen, wie dies K. machen würde, ich kompromissbereiter sein solle. Dabei weise ich darauf hin, daß ich heute ja vorgeschlagen hätte, daß man erst die Arbeit mit F. Ü. hätte machen können, oder sogar auf Montag die Versammlung zu verschieben bereit gewesen wäre. Es wird erklärt, daß bei einem Betrieb immer die Leistung erstmal im Vordergrund stehen würde, und darauf alles Rücksicht zu nehmen habe, dies kein Debattierclub sei. Ich weise darauf hin, daß sie gerade noch gefordert hätten, daß ich immer mit D. A. reden solle; sie erklären "jetzt sei das Kind in den Brunnen gefallen" (gemeint war der Rücktritt von F. Ü.).
Man hätte überhaupt keine grosse Lust mehr, weiter auszubilden, ich solle mir überlegen, was ich dazu beitragen könne, daß F. Ü. die Ausbildung weitermache. Ich erkläre, daß ich da wohl nichts wüsste, und mir im Augenblick nichts nützliches einfiele. Man antwortet mir, "ich solle mir bis Montag etwas einfallen lassen": Zu all dem schwieg K. M.. Er bestätigte nur, die vorherige Absprache über die Betriebsversammlungstermine. Gegen 14.50 Uhr fahre ich zurück zum Marineteil, und nehme dort meine Arbeit wieder auf.
Gedächtnis-Protokoll vom 10. Mai 1977
Gegen 13.30 Uhr gibt H. B. mir Anweisung, umgehend zu Herrn T. M. zu gehen. Der Fahrer steht bereit und fährt mich hinüber. Ich suche den Stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden H. H. an seinem Arbeitsplatz, finde ihn jedoch dort nicht und begebe mich ins Büro von T. M.. Dort befinden sich T. M. und Herr H. (Betriebsleiter). T. M. (Prokurist) rügt mich, weil ich nicht sofort meine Mütze abgenommen habe. Ich bitte um Anwesenheit eines Vertreters des Betriebsrates. T. M. telephoniert. Darauf erklärt mir T. M.: "Entweder treten Sie zurück, und gehen (vom Betrieb) freiwillig, oder die Ausbildung wird abgeschafft, und wir nehmen uns einen Anwalt." Ich würde nicht genug mit der Geschäftsleitung zusammenarbeiten, und das Betriebsverfassungs-Gesetz überspitzt auslegen. Ich solle dazu Stellung nehmen. Ich verweise auf die Abwesenheit eines Betriebsrates. Wir warten. T. M. telephoniert nochmals. Er fragt mich, ob meine Eltern von meinen Aktivitäten wüssten, und erklärt, daß er vorher Gesagtes in Anwesenheit eines Betriebsrates wiederholen werde. H. H. betritt den Raum. T. M. wiederholt die Aussagen, und fügt hinzu, daß der Gewerkschafterbund benachrichtigt würde. Ich frage, ob ein direkter Zusammenhang zwischen meinem Rücktritt und der Einstellung der Ausbildung bestünde. Dies bestätigt Herr T. M.. F. Ü. sei zurückgetreten, und ich hätte jetzt genug den Betriebsfrieden gestört und Unruhe in den Betrieb gebracht. T. M. erklärt, daß ich aus zwei Gründen "herausfliegen" würde:
1.) BetriebsfriedensStörung, die Vorfälle am Freitag 6. Mai 77, der Rücktritt des Ausbilders liegt jetzt schriftlich vor. H. H. stellt die Rechtsmässigkeit meines Vorgehens am letztem Freitag dar nach Rücksprache mit Walter K r e n k e (IG-Metall-Sekretär).
2.) keine Arbeitsleistung, ich würde nur zwei Stunden für den Betrieb arbeiten und den Rest Jugendvertreterarbeit machen. Das würde jetzt noch überprüft. Ich solle hierzu Stellung beziehen.
Nach kurzer Bedenkzeit erkläre ich, daß ich wie mit dem Gewerkschaft-Sekretär besprochen, nicht zurücktreten werde. "Ja gut" erklärt T. M., ich würde ab morgen beurlaubt und ein Anwalt werde beauftragt. Ich gehe mit H. H. ins Betriebsratsbüro. Er erklärt, daß ich bei der Arbeiterkammer Rechtshilfe für den zu erwartenden Prozess bekomme, dabei eventuell Recht bekäme und eine Abfindung. Ich solle meine Kiste schon bei Paul (Magaziner für Werkzeuge) abgeben. Fahre zurück zum Betriebsteil Marine; übergebe die Arbeit laut Anweisung meines Vorarbeiters, die ich ab morgen beurlaubt werden sollte. Durch andere Kollegen erfahre ich, daß der Betriebsrat H. P. zur BetriebsRatssitzung im Hauptbetrieb gefahren sei. Ich fahre nach Benachrichtigung des Vorarbeiters auch in den Hauptbetrieb. Dort erbitte ich Einlass in die Sitzung, diese wird gewährt. H. H. erklärt, daß der erste Grund fallen gelassen wäre (Betriebsfriedensstörung). Auf dem Entlassungsbogen stände eine Frist bis zum 27. Mai 1977. Dies sehe ich ebenfalls auf dem Formblatt.
Darüber wird kurz diskutiert. Ich weise auf das Gespräch von heute nachmittag hin und die wahren Entlassungsgründe, die offen gesagt worden sind. T. M. bitte per Telephon um Vorsprache. Kurz darauf betreten Herr T. M. und Herr V. M. (ebenfälls Prokurist) mit meinem Vorarbeiter, Herrn J. das Büro, T. M. wünscht sofort meine Abwesenheit.
Diesem stimmen die anwesenden Betriebsrat-Mitglieder zu. Es handelte sich um folgende Personen:
a) H. H. (stellvertretender Vorsitzender)
b) H. P. (Tischlereimeister)
c) H. P.
d) G. K.
e) E. I. (stellvertretender Betriebsrat)
f) G. D. (stellvertretender Betriebsrat)
g) J. A.
Ich verlasse den Raum und warte vor der Tür. Danach betrete ich wieder das Betriebsratsbüro. Die Betriebsräte erzählen mir die Vorwürfe der Geschäftsleitung, ich hätte erst gestern unentschuldigt (abgemeldet) Jugendvertreterarbeit gemacht. Ich erkläre, daß ich sehr wohl J. J. (meinen Vorarbeiter) Bescheid gesagt hätte, und in Anpassung an die Arbeit gestern zwischendurch einen Fragebogen beantwortet hätte und zwar im Pausenraum. Es wird mir vorgeworfen, daß sich heute auch jemand von der Fa. Siemens über mich beklagt hätte, der Kollege hätte einen anderen Arbeiter der Werft bevorzugt, die Arbeit verrichten lassen, ich sei dafür nicht so geeignet. Dies war mir völlig neu. Es wäre jetzt sowieso einerlei, wie sie abstimmen würden, da es sowieso zum Arbeitsgerichtsprozess käme. Ich spüre, daß die Stimmung gegen mich ist, und weise nochmals da auf hin, daß selbst wenn die Vorwürfe stimmen würden, ich nur meinem Lohn entsprechend arbeiten würde. Vor allen appelliere ich an die Betriebsräte, vor ihrer Entscheidung nochmals mit dem Gewerkschaftssekretär darüber zu sprechen. H. H. fragt, ob man nicht gleich abstimmen könne; man könne dies sonst als Feigheit auslegen, nämlich ein Drücken vor der Entscheidung. Dem wird zugestimmt. Es wird Antrag auf geheime Abstimmung gestellt, soweit ich dies mitbekommen habe. Zur gleichen Zeit wurde ich aufgefordert, den Raum wieder zu verlassen. Während der vorangegangenen Debatte konnte ich nur von G. K. eine offene Unterstützung erfahren (dieser hatte vorher ein DGB-Seminar besucht). Auf dem Rückweg erzählt Betriebsrat-Mitglied H. P. mir, daß die Abstimmung mit 5 : 2 gegen mich ausgegangen sei. Nach Ende der Arbeitszeit ziehe ich mich um. H. B. erwartet mich am Ausgang und fragt, ob ich noch einen Augenblick Zeit hätte. T. M. käme gleich vorbei, und bringt noch ein Schreiben für mich. Ich erkläre, daß Feierabend sei und gehe heim.
PS.
Als ich von der stattfindenden Betriebsratssitzung erfahren habe, versuchte ich sofort, den Gewerkschaftssekretär Walter Krenke zu erreichen. Dieser war nicht erreichbar und war auf einer anderweitigen Betriebsversammlung.
Gedächtnisprotokoll vom 11.5.1977
Morgens wie normal zum Betrieb gefahren, keine Behinderung beim Betreten des Betriebsgeländes. Nach Arbeitsbeginn 7.00 Uhr werde ich von H. B. Betriebsleiter des Marineteiles) in sein Büro geführt. Dort muß ich den Empfang folgenden Schreibens quittieren:
Hiermit teilen wir ihnen mit, daß wir ihr Arbeitsverhältnis wegen Verstoßes gegen die Arbeitspflicht insbesondere wegen ihrer überdurchschnittlichen Minderleistungen und unerlaubten Entfernungen vom Arbeitsplatz zum 27. Mai 1977 kündigen.
Sie erhalten ihren vollen Lohn bis zum 27. Mai 1977, brauchen aber nicht zum Dienst anzutreten.
Unterschrift T. M. V.M.
H.B. fragt, ob ich bis zum 27. arbeiten will oder nicht. Nach kurzer Bedenkpause erkläre ich, daß ich diese Kündigung als rechtsunwirksam betrachte und deshalb meinen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nachkomme, also weiterarbeite: J. E. erklärt das jeder fristgemäß gekündigt werden kann. Darauf fahre ich in den Hauptbetrieb, um mein Werkzeug wieder zu holen. Dort treffe ich den Ersatzbetriebsrat E. I. . Nach kurzem Gespräch gehen wir gemeinsam zum Betriebsratsbüro zum stellvertretenden Vorsitzenden H. H., dazu kommt Betriebsrat H. P.. H.H. erklärt nach Vorlage des Briefes und Prüfung der Rechtslage anhand eines Rechtsratgebers (blaues Buch), dass diese wohl nicht so wirksam wäre, er hätte gestern abend darauf T.M. noch hingewiesen, daß eine kündigung meiner Person wohl fristlos sein müßte. Dabei tritt der Pförtner H. M. ins Büro und sagt daß T. M. angerufen hätte, ich solle sofort die Arbeit niederlegen.
Dazu raten mir dann auch die Betriebsräte. Ich fahre zurück. H. B. und vVrarbeiter J. erklären dies ebenfalls, ich solle nur noch die Arbeitskarten aus meiner Kiste holen. J. fährt mich mit dem Auto hin und zurück. Auf dem Rückweg biegt vor uns T.M. mit seinem Wagen auf das Betriebsgelände ab. Sofort fordert er, daß ich aussteigen solle und ihm ins Meisterzimmer folgen solle. Er verlangtden Brief von heute morgen von mir. Ich bitte um Anwesenheit eines Betriebsrates Er verweigert diese mit den Worten: damit haben sie nichts mehr zu tun. Ich habe inzwischen den Brief aus der Tasche geholt, er entreißt ihn mir, zerreißt ihn und erklärt aufgeregt, daß ch meine fristlose kündigung zu hause zugeschick bekommen hätte. Ich solle mich sofort umziehen und den Betrieb verlassen. Dies tue ich, kehre aber nochmals zurück und weise noch darauf hin ,dass ich nun keine schriftlich Kündigung vorliegen hätte. Darauf erklärt T. M., dies sei jetzt eine mündliche, die schriftliche sei zu Hause, ich solle mich rasch umziehen. Dies erfolgt. Ich verlasse den Betrieb.
Gedächnisprotokoll vom 6. Mai 1977
Gegen 12,40 Uhr zum Hauptbetrieb gefahren, um die auf 13.00 Uhr fest gesetzte Fortsetzung der Jugendversammlung zu machen. Gehe ins Betriebsrat - Büro und treffe dort Matthias S , und Uwe W. (Auszubildende); diese erzählen gerade, daß F. Ü.. vormittgas gesagt hätte, daß die Fortsetzung der Versammlung heute nicht wäre. Mit Karl M. übereingestimmt, daß ich zur Klärung in die Lehrwerkstatt gehen soll zu F. Ü. und den jugendlichen Kollegen. Dort spreche ich die Kollegen darauf an, als F. Ü. erklärt, letzten Freitag hätten wir nicht d i e s e n Freitag sondern irgendeinen Freitag abgemacht. Er hätte heute etwas vor, und er hätte dies so mit Walter K r e n k e (IGM Sekretär), der bei dem erstem Teil der Versammlung mit anwesend war, abgemacht. Walter Krenke kann aber bezeugen, daß wir damals den heutigen Freitag (6. Mai 1977) abgemacht hatten. Er, F. Ü., wolle nicht weiter diskutieren, wir sollen beide zum Betriebsrat gehen. Das tun wir. Dort werden die Positionen nochmals klargestellt. Karl M. fragt, was F. Ü. heute nachmittag vor hätte. F. Ü. erzählt, daß er ein Schiff heute nachmittag verpacken wolle. Ich schlage vor, daß wir dieses Verpacken vorher gemeinsam tun können, und dann alle die Jugendversammlung fortführen könnten; oder sonst müsste ich diese am kommenden Montag machen. F. Ü. sehr aufgebracht: "Er hätte sich vorbereitet" Darauf erkläre ich: "Ich mich auch" F. Ü. sagt, daß er "alles hinschmeisst", ''er mache jetzt noch die Kiste fertig, dann trete er als Ausbilder zurück; F. Ü. verlässt den Raum und erzählt den Auszubildenden draussen, daß jetzt Jugendversammlung sei! Die Auszubildenden kommen dann in der Kantine zusammen. Ich frage sie, ob sie bezeugen könnten, daß ich laut und deutlich in Anwesenheit von F. Ü. als Vertreter der Geschäftsleitung diesen heutigen Freitag d. 6. Mai 1977 als TERMIN angesagt hätte. Dies wird von den Auszubildenden bestätigt. Der Vorschlag von neuen Beurteilungsbögen wird ausgeteilt, erklärt, kurz diskutiert, da man schon vorher darüber geredet hatte und abgestimmt. Fünfzehn dafür, sechs Stimmenthaltungen, keine Gegenstimme. Danach betritt der Ausbildungsleiter Meister A. den Saal und erklärt, die Versammlung sei hiermit aufgelöst, sie entbehre einer rechtlichen Grundlage, da er als eingeschriebene Ausbildungsleiter nicht schriftlich informiert worden sei! Ich stelle dar, daß dem nicht so sei. F. Ü. als Vertreter der Geschäftsleitung sei informiert gewesen, das hätte genügt„ eine weitere Schriftform sei nicht erforderlich, ich wäre aber auf ausdrücklichen Wunsch bereit, dies in Zukunft zu praktizieren. Dieter A. besteht wieter darauf, daß diese Zusammenkunft unrechtmässig sei, und als Arbeitsverweigerung geahndet werden würde. Dies hätte dann "seine Konsequenzen. "D. A fragt G. R., ob er etwa nicht wolle, daß das Schiff fertig würde. G. R. sagt sofort verwirrt "JA". "So so, das hat seine Konsequenzen, erklärt D. A. und geht dann. Die Auszubildenden bleiben sitzen. Nur Jungfacharbeiter G. R. verlässt den Raum. Allgemeine Aufregung. Ich werde aufgefordert, zum Betriebsrat-Vorsitzenden zu gehen, und diesen zu holen. Ich tue dies. Ich gehe ins Betriebsratbüro. Ich frage K. M., ob er letzten Freitag die Fortsetzung der
Versammlung nicht mitbekommen habe. Er sei unsicher, antwortet er. Ich spreche ihn darauf an, daß ich ihn erst gestern noch gefragt hätte, ob er morgen (d.h. Heute Freitag d. 6.05.77) zur Jugendversammlungs Fortsetzung kommen könne. Er erinnert sich daran. Währenddessen sind D. A. und H. B. sowie H. R. anwesend. H. B. fragt mich laut, nicht was gut oder schlecht, sondern was richtig oder falsch wäre. Sodann fragt er noch K. M. und mich, ob Herr H. mit mir eine feste Zeit für JugendvertreterTätigkeit schriftlich abgemacht hätte, wie er dies vorgeschlage habe. Dies verneine ich, und ich bemerke, daß K. M. diesen Versuch wohl vereitelt hat.
D. A. erklärt, er wolle morgen "blaue Briefe" verschicken !
K. M. sagt auf mein Drängen zu, wir sollten jetzt eben die Jugendversammlung fertig machen, nicht unnötig in die Länge ziehen, und dann alle an unsere Arbeit zurückkehren. Ich gehe wieder zu den Kollegen. Wir bilden Arbeitsgruppen zur Erarbeitung neuer Beurteilungsbogen für den Beruf BOOTSBAUER. Gegen 14.15 Uhr kommt D. A. und V. M. (Prokurist) in den Raum, reden mich an. Herr V. M. erklärt, diese Versammlung sei nicht rechtens, er sei nicht informiert worden. Ich erkläre, daß F. Ü. als Vertreter der Geschäftsleitung informiert gewesen sei. V. M. verlangt Einsicht in das Protokoll der Versammlung. Ich erkläre, ich hätte es nicht hier und auch noch nicht ein Reinschrift, ausserdem wäre es meine Sache, und als Versammlungsleiter möchte ich ihn darauf hinweisen, daß er im Augenblick durch sein Verhalten störe. Herr V. M. meint aufgebracht, "was mir den einfalle, so ein Ton gehöre sich nicht" Ich schlage vor, zu dem bis jetzt noch nicht erschienenen Betriebsratsvorsitzenden zu gehen. Ich erkläre den Kollegen, daß sie an der Ausarbeitung der Beurteilungsbögen weiter machen sollen.
In Anwesenheit des Betriebsratsvorsitzenden K. M. wird durch Herrn V. M. und Herrn D. A. abwechselnd folgendes erklärt: mit diesem Freitag Nachmittag sei wohl ein Missverständnis, ich hätte doch vorher nochmals fragen sollen, es solle nicht alles so spontan geschehen, ich doch vielmehr mit ihnen, insbesondere mit D. A. reden sollem, vorher alles mit ihnen besprechen sollen, wie dies K. machen würde, ich kompromissbereiter sein solle. Dabei weise ich darauf hin, daß ich heute ja vorgeschlagen hätte, daß man erst die Arbeit mit F. Ü. hätte machen können, oder sogar auf Montag die Versammlung zu verschieben bereit gewesen wäre. Es wird erklärt, daß bei einem Betrieb immer die Leistung erstmal im Vordergrund stehen würde, und darauf alles Rücksicht zu nehmen habe, dies kein Debattierclub sei. Ich weise darauf hin, daß sie gerade noch gefordert hätten, daß ich immer mit D. A. reden solle; sie erklären "jetzt sei das Kind in den Brunnen gefallen" (gemeint war der Rücktritt von F. Ü.).
Man hätte überhaupt keine grosse Lust mehr, weiter auszubilden, ich solle mir überlegen, was ich dazu beitragen könne, daß F. Ü. die Ausbildung weitermache. Ich erkläre, daß ich da wohl nichts wüsste, und mir im Augenblick nichts nützliches einfiele. Man antwortet mir, "ich solle mir bis Montag etwas einfallen lassen": Zu all dem schwieg K. M.. Er bestätigte nur, die vorherige Absprache über die Betriebsversammlungstermine. Gegen 14.50 Uhr fahre ich zurück zum Marineteil, und nehme dort meine Arbeit wieder auf.
Gedächtnis-Protokoll vom 10. Mai 1977
Gegen 13.30 Uhr gibt H. B. mir Anweisung, umgehend zu Herrn T. M. zu gehen. Der Fahrer steht bereit und fährt mich hinüber. Ich suche den Stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden H. H. an seinem Arbeitsplatz, finde ihn jedoch dort nicht und begebe mich ins Büro von T. M.. Dort befinden sich T. M. und Herr H. (Betriebsleiter). T. M. (Prokurist) rügt mich, weil ich nicht sofort meine Mütze abgenommen habe. Ich bitte um Anwesenheit eines Vertreters des Betriebsrates. T. M. telephoniert. Darauf erklärt mir T. M.: "Entweder treten Sie zurück, und gehen (vom Betrieb) freiwillig, oder die Ausbildung wird abgeschafft, und wir nehmen uns einen Anwalt." Ich würde nicht genug mit der Geschäftsleitung zusammenarbeiten, und das Betriebsverfassungs-Gesetz überspitzt auslegen. Ich solle dazu Stellung nehmen. Ich verweise auf die Abwesenheit eines Betriebsrates. Wir warten. T. M. telephoniert nochmals. Er fragt mich, ob meine Eltern von meinen Aktivitäten wüssten, und erklärt, daß er vorher Gesagtes in Anwesenheit eines Betriebsrates wiederholen werde. H. H. betritt den Raum. T. M. wiederholt die Aussagen, und fügt hinzu, daß der Gewerkschafterbund benachrichtigt würde. Ich frage, ob ein direkter Zusammenhang zwischen meinem Rücktritt und der Einstellung der Ausbildung bestünde. Dies bestätigt Herr T. M.. F. Ü. sei zurückgetreten, und ich hätte jetzt genug den Betriebsfrieden gestört und Unruhe in den Betrieb gebracht. T. M. erklärt, daß ich aus zwei Gründen "herausfliegen" würde:
1.) BetriebsfriedensStörung, die Vorfälle am Freitag 6. Mai 77, der Rücktritt des Ausbilders liegt jetzt schriftlich vor. H. H. stellt die Rechtsmässigkeit meines Vorgehens am letztem Freitag dar nach Rücksprache mit Walter K r e n k e (IG-Metall-Sekretär).
2.) keine Arbeitsleistung, ich würde nur zwei Stunden für den Betrieb arbeiten und den Rest Jugendvertreterarbeit machen. Das würde jetzt noch überprüft. Ich solle hierzu Stellung beziehen.
Nach kurzer Bedenkzeit erkläre ich, daß ich wie mit dem Gewerkschaft-Sekretär besprochen, nicht zurücktreten werde. "Ja gut" erklärt T. M., ich würde ab morgen beurlaubt und ein Anwalt werde beauftragt. Ich gehe mit H. H. ins Betriebsratsbüro. Er erklärt, daß ich bei der Arbeiterkammer Rechtshilfe für den zu erwartenden Prozess bekomme, dabei eventuell Recht bekäme und eine Abfindung. Ich solle meine Kiste schon bei Paul (Magaziner für Werkzeuge) abgeben. Fahre zurück zum Betriebsteil Marine; übergebe die Arbeit laut Anweisung meines Vorarbeiters, die ich ab morgen beurlaubt werden sollte. Durch andere Kollegen erfahre ich, daß der Betriebsrat H. P. zur BetriebsRatssitzung im Hauptbetrieb gefahren sei. Ich fahre nach Benachrichtigung des Vorarbeiters auch in den Hauptbetrieb. Dort erbitte ich Einlass in die Sitzung, diese wird gewährt. H. H. erklärt, daß der erste Grund fallen gelassen wäre (Betriebsfriedensstörung). Auf dem Entlassungsbogen stände eine Frist bis zum 27. Mai 1977. Dies sehe ich ebenfalls auf dem Formblatt.
Darüber wird kurz diskutiert. Ich weise auf das Gespräch von heute nachmittag hin und die wahren Entlassungsgründe, die offen gesagt worden sind. T. M. bitte per Telephon um Vorsprache. Kurz darauf betreten Herr T. M. und Herr V. M. (ebenfälls Prokurist) mit meinem Vorarbeiter, Herrn J. das Büro, T. M. wünscht sofort meine Abwesenheit.
Diesem stimmen die anwesenden Betriebsrat-Mitglieder zu. Es handelte sich um folgende Personen:
a) H. H. (stellvertretender Vorsitzender)
b) H. P. (Tischlereimeister)
c) H. P.
d) G. K.
e) E. I. (stellvertretender Betriebsrat)
f) G. D. (stellvertretender Betriebsrat)
g) J. A.
Ich verlasse den Raum und warte vor der Tür. Danach betrete ich wieder das Betriebsratsbüro. Die Betriebsräte erzählen mir die Vorwürfe der Geschäftsleitung, ich hätte erst gestern unentschuldigt (abgemeldet) Jugendvertreterarbeit gemacht. Ich erkläre, daß ich sehr wohl J. J. (meinen Vorarbeiter) Bescheid gesagt hätte, und in Anpassung an die Arbeit gestern zwischendurch einen Fragebogen beantwortet hätte und zwar im Pausenraum. Es wird mir vorgeworfen, daß sich heute auch jemand von der Fa. Siemens über mich beklagt hätte, der Kollege hätte einen anderen Arbeiter der Werft bevorzugt, die Arbeit verrichten lassen, ich sei dafür nicht so geeignet. Dies war mir völlig neu. Es wäre jetzt sowieso einerlei, wie sie abstimmen würden, da es sowieso zum Arbeitsgerichtsprozess käme. Ich spüre, daß die Stimmung gegen mich ist, und weise nochmals da auf hin, daß selbst wenn die Vorwürfe stimmen würden, ich nur meinem Lohn entsprechend arbeiten würde. Vor allen appelliere ich an die Betriebsräte, vor ihrer Entscheidung nochmals mit dem Gewerkschaftssekretär darüber zu sprechen. H. H. fragt, ob man nicht gleich abstimmen könne; man könne dies sonst als Feigheit auslegen, nämlich ein Drücken vor der Entscheidung. Dem wird zugestimmt. Es wird Antrag auf geheime Abstimmung gestellt, soweit ich dies mitbekommen habe. Zur gleichen Zeit wurde ich aufgefordert, den Raum wieder zu verlassen. Während der vorangegangenen Debatte konnte ich nur von G. K. eine offene Unterstützung erfahren (dieser hatte vorher ein DGB-Seminar besucht). Auf dem Rückweg erzählt Betriebsrat-Mitglied H. P. mir, daß die Abstimmung mit 5 : 2 gegen mich ausgegangen sei. Nach Ende der Arbeitszeit ziehe ich mich um. H. B. erwartet mich am Ausgang und fragt, ob ich noch einen Augenblick Zeit hätte. T. M. käme gleich vorbei, und bringt noch ein Schreiben für mich. Ich erkläre, daß Feierabend sei und gehe heim.
PS.
Als ich von der stattfindenden Betriebsratssitzung erfahren habe, versuchte ich sofort, den Gewerkschaftssekretär Walter Krenke zu erreichen. Dieser war nicht erreichbar und war auf einer anderweitigen Betriebsversammlung.
Gedächtnisprotokoll vom 11.5.1977
Morgens wie normal zum Betrieb gefahren, keine Behinderung beim Betreten des Betriebsgeländes. Nach Arbeitsbeginn 7.00 Uhr werde ich von H. B. Betriebsleiter des Marineteiles) in sein Büro geführt. Dort muß ich den Empfang folgenden Schreibens quittieren:
Hiermit teilen wir ihnen mit, daß wir ihr Arbeitsverhältnis wegen Verstoßes gegen die Arbeitspflicht insbesondere wegen ihrer überdurchschnittlichen Minderleistungen und unerlaubten Entfernungen vom Arbeitsplatz zum 27. Mai 1977 kündigen.
Sie erhalten ihren vollen Lohn bis zum 27. Mai 1977, brauchen aber nicht zum Dienst anzutreten.
Unterschrift T. M. V.M.
H.B. fragt, ob ich bis zum 27. arbeiten will oder nicht. Nach kurzer Bedenkpause erkläre ich, daß ich diese Kündigung als rechtsunwirksam betrachte und deshalb meinen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nachkomme, also weiterarbeite: J. E. erklärt das jeder fristgemäß gekündigt werden kann. Darauf fahre ich in den Hauptbetrieb, um mein Werkzeug wieder zu holen. Dort treffe ich den Ersatzbetriebsrat E. I. . Nach kurzem Gespräch gehen wir gemeinsam zum Betriebsratsbüro zum stellvertretenden Vorsitzenden H. H., dazu kommt Betriebsrat H. P.. H.H. erklärt nach Vorlage des Briefes und Prüfung der Rechtslage anhand eines Rechtsratgebers (blaues Buch), dass diese wohl nicht so wirksam wäre, er hätte gestern abend darauf T.M. noch hingewiesen, daß eine kündigung meiner Person wohl fristlos sein müßte. Dabei tritt der Pförtner H. M. ins Büro und sagt daß T. M. angerufen hätte, ich solle sofort die Arbeit niederlegen.
Dazu raten mir dann auch die Betriebsräte. Ich fahre zurück. H. B. und vVrarbeiter J. erklären dies ebenfalls, ich solle nur noch die Arbeitskarten aus meiner Kiste holen. J. fährt mich mit dem Auto hin und zurück. Auf dem Rückweg biegt vor uns T.M. mit seinem Wagen auf das Betriebsgelände ab. Sofort fordert er, daß ich aussteigen solle und ihm ins Meisterzimmer folgen solle. Er verlangtden Brief von heute morgen von mir. Ich bitte um Anwesenheit eines Betriebsrates Er verweigert diese mit den Worten: damit haben sie nichts mehr zu tun. Ich habe inzwischen den Brief aus der Tasche geholt, er entreißt ihn mir, zerreißt ihn und erklärt aufgeregt, daß ch meine fristlose kündigung zu hause zugeschick bekommen hätte. Ich solle mich sofort umziehen und den Betrieb verlassen. Dies tue ich, kehre aber nochmals zurück und weise noch darauf hin ,dass ich nun keine schriftlich Kündigung vorliegen hätte. Darauf erklärt T. M., dies sei jetzt eine mündliche, die schriftliche sei zu Hause, ich solle mich rasch umziehen. Dies erfolgt. Ich verlasse den Betrieb.