René Talbot
von Rechsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah
René Talbot ist einer der treuesten Unterstützer und Förderer meiner Arbeit und einer der standhaftesten Kämpfer gegen das Unrecht der Gewaltpsychiatrie. Er hat mich kontaktiert, nachdem ich vor dem Bundesverfassungsgericht im Jahr 2011 den Grundsatzbeschluß zur psychiatrischen Zwangsbehandlung erstritten hatte und bot mir eine Zusammenarbeit an, die ich gerne annahm.
Persönlich kennengelernt habe ich René dann im Haus der Demokratie und Menschenrechte in Berlin wenige Zeit später bei einer Sitzung der von ihm maßgeblich initiierten Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener. „Für mich fallen Sie ja in die Rubrik Held“, sagt er damals, noch in der Höflichkeitsform, zu mir. Die Anerkennung meiner Arbeit war für mich etwas selten Wohltuendes. Das war Grundlage einer langjährigen Kooperation und Freundschaft, während der wir gemeinsam, ungeachtet mancher Differenzen im Detail, so manche Heldentat verwirklicht haben. Viele maßgebliche Verfahren hinauf zu Bundes- und internationalen Gerichten hat René gesponsert und so die Fortentwicklung des Rechts und der Menschenrechte ermöglicht. Ich erwähne nur die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juni 2021, in der die Patientenverfügung als unumstößlich zwingend, als ius cogens, anerkannt worden ist. Dies hatte für René eine unglaubliche Bedeutung, war es doch auch maßgeblich auch auf seinen unermüdlichen Einsatz zurück zu führen, daß die Patientenverfügung 2009 überhaupt eingeführt worden ist. Er kann daher ohne Umschweife als einer der Väter der Patientenverfügung gelten. Sein unermüdliches Engagement für die Stärkung der Patientenrechte, gegen die Diskriminierung psychiatrisierter Menschen als „willenloses Fleisch“ durch ein „Sonderrecht“ betreibt er in seinem weitläufigen Büro mit Mitstreitern in der Mansarde seines Berliner Mehrparteienhauses seit Jahren. Unermüdlich die Briefaktionen an Politiker wenn mal wieder die Einführung der „ambulanten Zwangsbehandlung“ oder die „Professionalisierung“ der Betreuer droht. Gerade seinem Engagement ist es zu verdanken, daß namentlich Ersteres bis heute verhindert werden konnte. Sein Lobbying für eine gewaltfreie Psychiatrie ist nicht nur bei Betroffenen, sondern auch bei Psychiatern inzwischen auf fruchtbaren Boden gefallen. So ist das von ihm initiierte Kartell gegen den § 63 StGB die Basis der Überwindung jener Nazivorschrift, der Forensik und der Zwangsbehandlung, die inzwischen auch von namhaften Vertretern der Sozialpsychiatrie gefordert wird.
Auf diesem Weg ist gewiß noch viel Arbeit zu tun. Ich bin mir aber sicher, daß die Tage der Gewaltpsychiatrie gezählt sind. Deren Abschaffung wird in der historischen Bewertung maßgeblich auch Werk dieses Mannes sein.
von Rechsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah
René Talbot ist einer der treuesten Unterstützer und Förderer meiner Arbeit und einer der standhaftesten Kämpfer gegen das Unrecht der Gewaltpsychiatrie. Er hat mich kontaktiert, nachdem ich vor dem Bundesverfassungsgericht im Jahr 2011 den Grundsatzbeschluß zur psychiatrischen Zwangsbehandlung erstritten hatte und bot mir eine Zusammenarbeit an, die ich gerne annahm.
Persönlich kennengelernt habe ich René dann im Haus der Demokratie und Menschenrechte in Berlin wenige Zeit später bei einer Sitzung der von ihm maßgeblich initiierten Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener. „Für mich fallen Sie ja in die Rubrik Held“, sagt er damals, noch in der Höflichkeitsform, zu mir. Die Anerkennung meiner Arbeit war für mich etwas selten Wohltuendes. Das war Grundlage einer langjährigen Kooperation und Freundschaft, während der wir gemeinsam, ungeachtet mancher Differenzen im Detail, so manche Heldentat verwirklicht haben. Viele maßgebliche Verfahren hinauf zu Bundes- und internationalen Gerichten hat René gesponsert und so die Fortentwicklung des Rechts und der Menschenrechte ermöglicht. Ich erwähne nur die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juni 2021, in der die Patientenverfügung als unumstößlich zwingend, als ius cogens, anerkannt worden ist. Dies hatte für René eine unglaubliche Bedeutung, war es doch auch maßgeblich auch auf seinen unermüdlichen Einsatz zurück zu führen, daß die Patientenverfügung 2009 überhaupt eingeführt worden ist. Er kann daher ohne Umschweife als einer der Väter der Patientenverfügung gelten. Sein unermüdliches Engagement für die Stärkung der Patientenrechte, gegen die Diskriminierung psychiatrisierter Menschen als „willenloses Fleisch“ durch ein „Sonderrecht“ betreibt er in seinem weitläufigen Büro mit Mitstreitern in der Mansarde seines Berliner Mehrparteienhauses seit Jahren. Unermüdlich die Briefaktionen an Politiker wenn mal wieder die Einführung der „ambulanten Zwangsbehandlung“ oder die „Professionalisierung“ der Betreuer droht. Gerade seinem Engagement ist es zu verdanken, daß namentlich Ersteres bis heute verhindert werden konnte. Sein Lobbying für eine gewaltfreie Psychiatrie ist nicht nur bei Betroffenen, sondern auch bei Psychiatern inzwischen auf fruchtbaren Boden gefallen. So ist das von ihm initiierte Kartell gegen den § 63 StGB die Basis der Überwindung jener Nazivorschrift, der Forensik und der Zwangsbehandlung, die inzwischen auch von namhaften Vertretern der Sozialpsychiatrie gefordert wird.
Auf diesem Weg ist gewiß noch viel Arbeit zu tun. Ich bin mir aber sicher, daß die Tage der Gewaltpsychiatrie gezählt sind. Deren Abschaffung wird in der historischen Bewertung maßgeblich auch Werk dieses Mannes sein.